DSGVO für die Schule – nur keine Panik

Christian Leeser/ Juli 25, 2018/ Schule/ 0Kommentare

Aus Panik stellen einige Schulen und Lehrerinnen und Lehrer auf Papier und Stift um, damit sie beispielsweise ihre Zeugnisse schreiben können. (vgl. [2], [3], [4], [6]) Zuvor erstellten insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus den Grundschulen ihre Zeugnisse am heimischen Rechner. Dabei war diese Praxis vor der DSGVO ebenfalls nicht gestattet. Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sind, ob analog

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